
Seit 2018 zählt die Wesensbeurteilung im Verein für Deutsche Schäferhunde zur Zuchtvoraussetzung. Hunde, die also später einmal in der Zucht eingesetzt werden sollen, müssen zwischen 9 und 13 Monaten die Wesensbeurteilung ablegen.
Vorsicht: Wesensbeurteilung und Wesenstest sind nicht das Gleiche!
Bei der Wesensbeurteilung wird, wie der Name schon sagt, das Grundwesen des jungen Hundes überprüft. Dabei wird er vor verschiedene Herausforderungen gestellt, die er möglichst selbstständig oder gemeinsam mit seinem Hundeführer lösen muss.
Folgende Elemente sind Teil der Wesensbeurteilung:
- Unbefangenheit
- Motorik
- Sozialverhalten
- Geräuschempfindlichkeit
- Schussgleichgültigkeit
- Höhenempfindlichkeit
- Triebveranlagung (Spiel mit dem Hundeführer & einer fremden Person)
- Verhalten bei Vereinsamung
Auch wenn die Wesensbeurteilung selbst nur Schäferhunde im Rahmen des SV zugänglich ist, nutze ich gerne einige Übungen und Aufgaben daraus in meinem Training. Nicht, um das Wesen des Hundes zu überprüfen, sondern als Herausforderung und Übung für das Hund-Mensch-Team.
